Rolle | Beschreibung | Als temporäre Adresse zulässig? | Adresstyp | Stoplevel | Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? | Nur Hauptadresse benutzbar? |
---|---|---|---|---|---|---|
CON | Bestätigende Bank | Y | B | 3 | M | |
CNR | Eing. Best.. Bank | Y | B | 3 | M | |
APC | Auftraggeber Seq. C | Y | 3 | M | ||
CTC | Schuldner Seq. C | Y | 3 | M | ||
BEN | Begünstigter | BENTMPFLG | 3 | M | ||
APL | Auftraggeber (APL) | APLTYPFLG | 1 | APLADRCPYFLG | ||
CTR | Schuldner | Y | 3 | M | ||
ISS | Eröffnende Bank | B | 3 | |||
ADA | Avis. Bank auftrags | B | 3 | |||
BEC | Zwischengesch. Beg. | Y | B | 3 | ||
ATB | 1. weiter avis. Bank | Y | B | 3 | ||
AT2 | 2. weiter avis. Bank | B | 3 | |||
ATC | 1. weiter avis. BnkC | Y | B | 3 | ||
AGT | Agent | Y | 3 | |||
OAP | Alt. Kontobeteiligt. | Z | ||||
ACB | Konto bei Bank (ACB) | Y | B | 3 | M | |
STO | Auslieferungsadresse | YES | 3 | |||
APR | Auftraggeber Remb. | Y | BC | 3 | ||
AVB | Benutzbar bei Bank | Y | B | 3 | M | |
AVC | Benutzbar bei Bank C | Y | B | 3 | M | |
RMB | Remboursbank | B | 3 | M | ||
RMR | Eing. Remboursbank | Y | B | 3 | M |
außerdem
Rolle | Beschreibung | Als temporäre Adresse zulässig? | Adresstyp | Stoplevel | Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? | Nur Hauptadresse benutzbar? |
---|---|---|---|---|---|---|
AP2 - AP5 | Auftraggeber | Y | 3 | M | ||
CT2 - CT5 | Schuldner | Y | 3 | M | ||
TP0 - T20 | Drittbeteiligte | Y | 3 | M |
Der Begünstigte ist derjenige zu dessen Gunsten die Garantie ausgestellt wurde. Kommt der Auftraggeber seinen vertragsgemäßen Verpflichtungen nicht nach, kann der Begünstigte die Garantie in Anspruch nehmen und erhält von der eröffnenden Bank das Geld.
Bei den Abwicklungsarten “Direkt” und “Indirekt” ist der Begünstigte in der Regel kein Kunde der die Applikation verwendenden Bank. Der Begünstigte kann als temporäre Adresse erfasst werden.
Bei allen anderen Abwicklungsarten ist der Begünstigte in der Regel Kunde der die Applikation verwendenden Bank und muss in den Stammdaten erfasst sein.
Bei den Abwicklungsarten “Direkt” und “Indirekt” beauftragt der Auftraggeber die eröffnende Bank mit der Ausstellung der Garantie. Die Garantie wird unter seinem Obligo verbucht. Er ist in der Regel Kunde der die Applikation verwendenden Bank und muss in den Stammdaten erfasst sein. Der Auftraggeber wird bei Vorlage einer korrekten Inanspruchnahme von der eröffnenden Bank belastet. Bei allen anderen Abwicklungsarten ist der Auftraggeber der Beteiligte, der den Auftrag zur Garantiebestätigung oder -avisierung erteilt hat und damit gleichzeitig derjenige, der die Garantie herausgelegt hat. Dieser Beteiligte wird im Feld “Auftraggeber” erfasst und muss in den Stammdaten vorhanden sein.
In der Regel ist der Auftraggeber auch der Schuldner einer Garantie. Er erscheint als Auftraggeber der Garantie in der Garantieurkunde. In diesem Fall wird dieser Beteiligte nicht gefüllt. Benötigt jedoch eine Tochterfirma eines großen Konzerns ohne eigene Kreditlinien eine Garantie, kann der Auftraggeber die eröffnende Bank beauftragen, unter seinem Obligo, allerdings im Namen des Schuldners, die Garantie zu eröffnen. Der Schuldner erscheint dann auf der Garantieurkunde, die Verbuchung erfolgt unter dem Obligo des Auftraggebers.
Bei avisierten Garantien ist der Schuldner Kunde des Auftraggebers.
Die eröffnende Bank ist die ausstellende Bank der Garantie. Sie garantiert gegenüber dem Begünstigten die Zahlung, sollte der Auftraggeber seinen vertragsgemäßen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Bei der Abwicklungsart “Direkt” ist die die Applikation verwendende Bank die ausstellende Bank. Daher kann in dieser Konstellation keine eröffnende Bank erfasst werden.
Bei der Abwicklungsart “Indirekt” beauftragt die die Applikation verwendende Bank eine Korrespondenzbank (meistens im Land des Begünstigten) mit der Ausstellung der Garantie unter eigener Rückhaftung. In diesem Fall muss die eröffnende Bank in den Stammdaten erfasst sein.
Bei allen anderen Abwicklungsarten wurde die Garantie von einer Bank (meist im Ausland) eröffnet. Diese schickt die Garantie zur Weiterleitung / Bestätigung an die die Applikation verwendende Bank und wird daher im Feld “Auftraggeber” erfasst.
Erhält die die Applikation verwendende Bank die Garantie nicht direkt von der eröffnenden Bank, sondern von einem dritten Beteiligten, so ist dies die avisierende Bank (Auftraggeberseite). Diesen Beteiligten gibt es nur bei den Abwicklungsarten “Avisieren mit oder ohne Bestätigung” sowie “Garantie erhalten”.
Weiter avisierende Banken werden eingeschaltet, wenn die Avisierung einer eingehenden Garantiean den Begünstigten nicht direkt durch die die Applikation verwendenden Bank erfolgen soll. Dies kann vorkommen, wenn die Weisungen der eröffnenden / avisierenden Bank (Auftraggeberseite) es so verlangen, oder der Begünstigte kein Kunde der die Applikation verwendenden Bank ist.
Bei ausgehenden Garantien (direkt oder indirekt) kann die die Applikation verwendende Bank eine weiter avisierende Bank einschalten, um z.B. die Authentizität der ausgestellten Garantie bestätigen zu lassen.
Die Weiteravisierung kann mit oder ohne Obligo der weiter avisierenden Bank erfolgen.
Die weiter avisierenden Banken können auf dem Panel “Beteiligte” unter “Weitere Beteiligte” erfasst werden. Die Applikation unterstützt bis zu 2 weiter avisierende Banken.
Es kann vorkommen, dass ein Auftraggeber nicht genügend freie Kreditlinien hat, um bei seiner Bank die Eröffnung einer Garantie zu beauftragen. In diesem Fall kann die die Applikation verwendende Bank das Obligo unter mehreren Auftraggebern verteilen (der Eröffnungsantrag muss von allen Auftraggebern unterzeichnet sein). Auf der Garantieurkunde erscheint nur der erste Auftraggeber. Die Verbuchung des Obligos erfolgt jedoch verteilt auf alle Auftraggeber. Die Aufteilung des Obligos kann auf dem Panel “Engagement” betraglich oder prozentual erfasst werden.
Weitere Auftraggeber können auf dem Panel “Beteiligte” unter “Weitere Beteiligte” erfasst werden. Die Applikation unterstützt bis zu 5 gemeinschaftliche Auftraggeber.
Bei Verträgen zwischen mehreren Vertragspartnern kann es vorkommen, dass mehrere Schuldner gemeinschaftlich gegenüber dem Begünstigten eine Garantie stellen müssen. Die Schuldner erscheinen alle auf der Garantieurkunde. Die Verbuchung erfolgt jedoch unter dem Obligo des Auftraggebers.
Weitere Schuldner können auf dem Panel “Beteiligte” unter “Weitere Beteiligte” erfasst werden. Die Applikation unterstützt bis zu 5 gemeinschaftliche Schuldner.
Sonstige Beteiligte, die sonst nirgends erfasst werden können, können als Drittpartei in der Applikation erfasst werden. Ausgehende Nachrichten können an diese Beteiligten gesendet werden. Drittparteien können auf dem Panel “Beteiligte” unter “Weitere Beteiligte” erfasst werden.
siehe “1. weiter avisierende Bank”
Diese Bank ist die “Zwischengeschaltete Bank” des lokalen Garantie in Sequenz C, sofern sie nicht die “Advising Bank” ist. Für weitere Informationen über die “Avisierende Bank”, siehe Hilfetext zur “1. weiteravisierenden Bank”
Agent des Begünstigten. Ausgehende Nachrichten können an diesen Beteiligten gesendet werden. Der Agent kann auf dem Panel “Beteiligte” unter “Weitere Beteiligte” erfasst werden.
Dieser Beteiligte ist kein Beteiligter des zu Grunde liegenden Außenhandelsgeschäfts.
Er wird für interne Abläufe der Applikation benötigt, um bei einer Änderung des Obligobeteiligten die korrekte Verbuchung der Verbindlichkeiten zu gewährleisten.
Dieser Beteiligte hat nichts mit dem Begünstigten der Garantie zu tun.
Die Bank des Begünst. ist die Korrespondenzbank eines der Beteiligten (z.B. Ausstellende Bank einer indirekten Garantie) welcher in diesem Fall Begünstigter einer Zahlung ist. Die Bank des Begünst. ist angegeben, wenn die die Applikation verwendende Bank nicht in direkter Kontoverbindung mit dem Beteiligten steht und an diesen Zahlungen (z.B. Gebühren) zu leisten hat. Die Zahlung erfolgt dann über die 'Bank des Begünst.'
Dieses Feld beinhaltet die Auslieferungsadresse, an die die Garantieurkunde gesendet werden soll. Wird unter 'Verpflichtung zu senden an' nicht der Beteiligte “STO” (= Auslieferungsadresse) ausgewählt, dann wird diese Auslieferungsadresse im Feld 'Sender-an-Empf Information' in der Nachricht, die an den Beteiligten aus 'Verpflichtung zu senden an' geht, ausgegeben.