Rolle | Beschreibung | Als temporäre Adresse zulässig? | Adresstyp | Stoplevel | Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? | Nur Hauptadresse benutzbar? |
---|---|---|---|---|---|---|
ADV | 1. Avisierende Bank | Y | B | 3 | M | |
APL | Auftraggeber (APL) | Y | FOC | 3 | M | |
RMB | Remboursbank | Y | B | 3 | M | |
A2B | 2. Avisierende Bank | Y | B | 3 | M | |
AVB | Benutzbar bei Bank | Y | B | 3 | M | |
ISS | Eröffnende Bank | Y | ISSTYPFLG | 3 | M | |
CON | Bestätigende Bank | Y | B | 3 | M | |
BEN | Begünstigter | Y | C | 1 | M | |
APB | Auftragg. Bank | Y | B | 3 | M | |
DRW | Bezogener (DRW) | Y | B | 3 | M | |
BE2 | Zweitbegünstigter | Y | FOC | 3 | ||
ACW | Konto bei Bank (ACW) | Y | B | 3 | ||
BEB | Bank des Begünst. | Y | B | 3 | M | |
OAP | Alt. Kontobeteiligt. | Y | ISSTYPFLG | Z | ||
LIA | Regresspflichtiger | Y |
außerdem
Rolle | Beschreibung | Als temporäre Adresse zulässig? | Adresstyp | Stoplevel | Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? | Nur Hauptadresse benutzbar? |
---|---|---|---|---|---|---|
TP0 - T20 | Drittpartei | Y | 3 | M |
Erfolgt die Vorlage des Export-Akkreditives bei der die Applikation verwendenden Bank nicht direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Korrespondenzbank der eröffnenden Bank, spricht man von der ersten avisierenden Bank. Die erste avisierende Bank kann eingeschaltet sein, wenn die eröffnende Bank z.B. einen Vertrag mit der ersten avisierenden Bank hat, alle Akkreditve für ein bestimmtes Land nur über die erste avisierende Bank zu avisieren.
Der Auftraggeber beantragt die Eröffnung des Akkreditives bei der eröffnenden Bank. Er ist in der Regel kein Kunde der die Applikation verwendenden Bank und kann frei erfasst werden.
Die Remboursbank ist eine der Korrespondenzbanken der eröffnenden Bank mit direkter Kontoverbindung. In der Regel unterhält die eröffnende Bank bei der Remboursbank Konten in Fremdwährung. Diese kann angegeben sein, wenn das Akkreditiv für die eröffnende Bank in einer Fremdwährung erfolgte. Die die Applikation verwendende Bank kann sich bei Fälligkeit auf die Remboursbank remboursieren.
Wenn die die Applikation verwendende Bank nicht die Hausbank des Begünstigten ist oder dieser die Avisierung des Akkreditivs über eine andere als die die Applikation verwendende Bank verlangt, kann diese Bank hier erfasst werden. Sämtliche Korrespondenz an den Begünstigten wird dann an diese 2. avisierende Bank geschickt. Es erfolgt kein direkter Kontakt mit dem Begünstigten.
Akkreditive können die Angabe enthalten, bei welcher Bank das Akkreditiv benutzbar ist. Dies kann die eröffnende, die avisierende Bank oder eine andere Bank sein, der die Dokumente zur Zahlung, zum Akzept oder zur Nachsicht-Zahlung vorzulegen sind.
Die eröffnende Bank ist die Bank, die vom Auftraggeber mit der Eröffnung des Akkreditives beauftragt worden ist. Sie gibt mit der Eröffnung ihr abstraktes und unwiderrufliches Versprechen ab, bei Vorlage akkreditivgemäßer Dokumente Zahlung zu leisten.
Zusätzlich zum unwiderruflichen Zahlungsversprechen der eröffnenden Bank, kann es eine weitere Absicherung des Akkreditives durch eine bestätigende Bank geben. Dieses zweite Zahlungsversprechen dient der Absicherung von Risiken, die in der eröffnenden Bank (Länder- und/oder Bankenrisiken) und in dem Staat des Importeurs (z. B. Risiko eines Zahlungsmoratoriums auf Grund von Devisenmangel) begründet sein können. Die bestätigende Bank haftet dem Begünstigten gegenüber für die Nichteinhaltung der Akkreditivverpflichtung durch die eröffnende Bank.
Die bestätigende Bank kann die die Applikation verwendende Bank oder eine andere Bank sein.
Der Begünstigte ist der Beteiligte, zu dessen Gunsten das Akkreditiv eröffnet wurde. Er ist der Exporteur der Ware und in der Regel Kunde der die Applikation verwendenden Bank. Als solcher ist der Kunde schon in den Stammdaten der die Applikation verwendende Bank erfasst (oder muss erfasst werden, wenn Neukunde). Zusätzlich zur Adresse müssen auch andere erforderliche Informationen, wie z.B. Konto, gespeichert werden. Diese Informationen werden anschließend im Kontrakt verwendet.
Wenn die Auftraggeberbank nicht die Bank ist, die der Auftraggeber mit der Eröffnung des Akkreditivs betraut hat (z.B. eine lokale Bank ohne Außenhandelsgeschäft), kann diese Bank als ein Beteiligter im Dokumenten-Akkreditiv vermerkt werden (Übertragung von dieser Bank, Korrespondenz usw.). Falls es gefordert ist, dass die Dokumente direkt zur Auftraggeberbank zu schicken sind, kann dies durch Markieren der entsprechenden Checkbox freigegeben werden.
Falls das Akkreditiv benutzbar per Akzept oder Wechsel gestellt ist, wird hier der Bezogene des Wechsels eingegeben.
Ein eventueller Zweitbegünstigter kann hier eingegeben werden.
Die Konto bei…Bank (engl. Account with Bank) ist die Korrespondenzbank eines der Beteiligten. Sie ist angegeben, wenn die die Applikation verwendende Bank nicht in direkter Kontoverbindung mit dem Beteiligten steht.
Hier wird die Hausbank des Begünstigten erfasst.
Dieser Beteiligte ist kein Beteiligter des zu Grunde liegenden Außenhandelsgeschäftes.
Er wird für interne Abläufe der Applikation benötigt, um bei einer Änderung des Obligobeteiligten die korrekte Verbuchung der Verbindlichkeiten zu gewährleisten.
Sonstige Beteiligte, die sonst nirgends erfasst werden können, können als Drittpartei in der Applikation erfasst werden. Ausgehende Nachrichten können an diese Beteiligten gesendet werden. Drittparteien können auf dem Panel “Beteiligte” unter “Weitere Beteiligte” erfasst werden.