Beteiligtenmodell -Export-Dokumente

Beteiligte

Rolle Beschreibung Als temporäre Adresse zulässig? Adresstyp Stoplevel Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? Nur Hauptadresse benutzbar?
BEN Begünstigter 3
APL Auftraggeber (APL) Y 3
ISS Eröffnende Bank Y ISSTYPFLG 3
RMB Remboursbank Y 3 M
PRB Vorl. Beteil. (PRB) Y 3
ACB Konto bei Bank (ACB) Y 3 M
BEB Bank des Begünst. Y B 3 M
OAP Alt. Kontobeteiligt. Z
PYR Zahlungspflichtiger Y B 3
A2B 2. Avisierende Bank Y B 3
ADV 1. Avisierende Bank Y B 3
AVB Benutzbar bei Bank Y B 3
CON Bestätigende Bank Y OB 3

Begünstigter

Der Begünstigte ist der Beteiligte, zu dessen Gunsten das Akkreditiv eröffnet wurde. Er ist der Exporteur der Ware und erstellt (sofern im Akkreditiv nicht anders verlangt) und präsentiert die unter dem Akkreditiv geforderten Dokumente. Er ist in der Regel Kunde der die Applikation verwendende Bank. Als solcher ist der Kunde schon in den Stammdaten der die Applikation verwendenden Bank erfasst (oder muss erfasst werden, wenn Neukunde). Zusätzlich zur Adresse müssen auch andere erforderliche Informationen wie z.B. Konto gespeichert werden. Diese Informationen werden anschließend im Kontrakt verwendet.

Auftraggeber (APL)

Der Auftraggeber beantragt die Eröffnung des Akkreditivs bei der eröffnenden Bank. Er ist in der Regel kein Kunde der die Applikation verwendenden Bank und kann frei erfasst werden.

Eröffnende Bank

Die eröffnende Bank ist die Bank, die vom Auftraggeber mit der Eröffnung des Akkreditivs beauftragt worden ist. Sie gibt mit der Eröffnung ihr abstraktes und unwiderrufliches Versprechen ab, bei Vorlage akkreditivgemäßer Dokumente Zahlung zu leisten.

Remboursbank

Die Remboursbank ist eine der Korrespondenzbanken der eröffnenden Bank mit direkter Kontoverbindung. In der Regel unterhält die eröffnende Bank bei der Remboursbank Konten in Fremdwährung. Dies kann angegeben sein, wenn das Akkreditiv für die eröffnende Bank in einer Fremdwährung erfolgte. Die die Applikation verwendende Bank kann sich bei Fälligkeit auf die Remboursbank remboursieren.

Vorl. Beteil. (PRB)

Die vorlegende Beteiligte legt der die Applikation verwendende Bank die Dokumente vor. Sie kann einer der Beteiligten des Akkreditives sein (Begünstigter, 2. avisierende Bank) oder frei erfasst werden.

Konto bei Bank (ACB)

Die Konto bei…Bank (engl. Account with Bank) ist die Korrespondenzbank eines der Beteiligten. Sie ist angegeben, wenn die die Applikation verwendende Bank nicht in direkter Kontoverbindung mit dem Beteiligten steht.

Bank des Begünst.

Hier wird die Hausbank des Begünstigten erfasst.

Alt. Kontobeteiligt.

Dieser Beteiligte ist kein Beteiligter des zu Grunde liegenden Außenhandelsgeschäftes.

Er wird für interne Abläufe der Applikation benötigt um bei einer Änderung des Obligobeteiligten die korrekte Verbuchung der Verbindlichkeiten zu gewährleisten.

Zahlungspflichtiger

Der Zahlungspflichtige ist der zu belastende Beteiligte, der den Dokumentensatz zahlt. Der Zahlungspflichtige kann einer der Beteiligten des Akkreditives sein (Eröffnende Bank) oder frei erfasst werden.

2. Avisierende Bank

Wenn die die Applikation verwendende Bank nicht die Hausbank des Begünstigten ist oder dieser die Avisierung des Akkreditivs über eine andere als die die Applikation verwendende Bank verlangt, kann diese Bank hier erfasst werden. Sämtliche Korrespondenz an den Begünstigten wird dann an diese 2. avisierende Bank geschickt. Es erfolgt kein direkter Kontakt mit dem Begünstigten.

1. Avisierende Bank

Erfolgt die Vorlage des Export-Akkreditives bei der die Applikation verwendenden Bank nicht direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Korrespondenzbank der eröffnenden Bank, spricht man von der ersten avisierenden Bank. Die erste avisierende Bank kann eingeschaltet sein, wenn die eröffnende Bank z.B. einen Vertrag mit der ersten avisierenden Bank hat, alle Akkreditve für ein bestimmtes Land nur über die erste avisierende Bank zu avisieren.

Benutzbar bei Bank

Akkreditive können die Angabe enthalten, bei welcher Bank das Akkreditiv benutzbar ist. Dies kann die eröffnende, die avisierende Bank oder eine andere Bank sein, der die Dokumente zur Zahlung, zum Akzept oder zur Nachsicht-Zahlung vorzulegen sind.

Bestätigende Bank

Zusätzlich zum unwiderruflichen Zahlungsversprechen der eröffnenden Bank, kann es eine weitere Absicherung des Akkreditives durch eine bestätigende Bank geben. Dieses zweite Zahlungsversprechen dient der Absicherung von Risiken, die in der eröffnenden Bank (Länder- und/oder Bankenrisiken) und in dem Staat des Importeurs (z. B. Risiko eines Zahlungsmoratoriums auf Grund von Devisenmangel) begründet sein können. Die bestätigende Bank haftet dem Begünstigten gegenüber für die Nichteinhaltung der Akkreditivverpflichtung durch die eröffnende Bank.

Die bestätigende Bank kann die die Applikation verwendende Bank oder eine andere Bank sein.