Rolle | Beschreibung | Als temporäre Adresse zulässig? | Adresstyp | Stoplevel | Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? | Nur Hauptadresse benutzbar? |
---|---|---|---|---|---|---|
APL | Auftraggeber (APL) | 3 | ||||
PRB | Vorl. Beteil. (PRB) | Y | 3 | |||
RMB | Remboursbank | B | 3 | |||
ACB | Konto bei Bank (ACB) | Y | B | 3 | M | |
BEN | Begünstigter | 3 | ||||
ROG | Frachtführer (ROG) | Y | FOC-B | 3 | ||
BEB | Bank des Begünst. | Y | B | 3 | M | |
OAP | Alt. Kontobeteiligt. | 3 | ||||
PYR | Zahlungspflichtiger | Y | 3 | |||
ADV | 1. Avisierende Bank | B | 3 | |||
A2B | 2. Avisierende Bank | Y | B | 3 | ||
INI | Auftragg. Instit. | Y | B | 3 | ||
STB | Stickerbank | Y | B | 3 | M |
Der Auftraggeber beantragt die Eröffnung des Import-Akkreditives und ist ein Kunde der eröffnenden Bank (die Applikation verwendende Bank). Dokumente, die unter dem Akkreditiv präsentiert werden, weisen den Auftraggeber aus, sofern in den Bedingungen des Akkreditivs nicht etwas anderes verlangt wird.
Der vorlegende Beteiligte legt der eröffnenden Bank (die Applikation verwendende Bank) die Dokumente vor. Sie kann einer der Beteiligten des Akkreditives sein (Begünstigter, avisierende Bank) oder frei erfasst werden. Der vorlegende Beteiligte erteilt der eröffnenden Bank Weisungen wie die Zahlung zu erfolgen hat, sofern das Akkreditiv bei der eröffnenden Bank zahlbar gestellt ist.
Die Remboursbank ist eine der Korrespondenzbanken der eröffnenden Bank mit der sie in direkter Kontoverbindung steht (gespeichert in den Stammdaten). In der Regel unterhält die eröffnende Bank bei der Remboursbank Konten in Fremdwährung. Diese kann angegeben sein, wenn das Akkreditiv für die eröffnende Bank in einer Fremdwährung erfolgte. Die Bank, bei der das Akkreditiv benutzbar gestellt ist, kann sich bei Fälligkeit auf die Remboursbank remboursieren.
Die Konto bei…Bank Bank (engl. Account with Bank) ist die Korrespondenzbank eines der Beteiligten. Sie ist angegeben, wenn die die Applikation verwendende Bank nicht in direkter Kontoverbindung mit dem Beteiligten steht.
Der Begünstigte ist der Beteiligte, zu dessen Gunsten das Akkreditiv eröffnet wurde. Der Begünstigte ist in der Regel nicht Kunde der die Applikation verwendenden Bank und ist somit auch nicht in den Stammdaten erfasst. Er ist der Aussteller der Dokumente (sofern nichts anderes im Akkreditiv verlangt ist) und präsentiert die Dokumente bei der eröffnenden Bank entweder direkt oder über seine Hausbank.
Der Frachtführer ist der Transporteur der Ware und Aussteller des Transportdokumentes.
Hier wird die Hausbank des Begünstigten erfasst.
Dieser Beteiligte ist kein Beteiligter des zu Grunde liegenden Außenhandelsgeschäftes.
Er wird für interne Abläufe der Applikation benötigt, um bei einer Änderung des Obligobeteiligten die korrekte Verbuchung der Verbindlichkeiten zu gewährleisten.
Der Zahlungspflichtige ist der zu belastende Beteiligte, der den Dokumentensatz zahlt. Der Zahlungspflichtige kann einer der Beteiligten des Akkreditives sein oder frei erfasst werden.
Die avisierende Bank ist normalerweise die ausländische Korrespondenzbank der eröffnenden Bank (die Applikation verwendende Bank) und ist üblicherweise im Land des Begünstigten. Sie ist i.d.R. in den Stammdaten der Bank erfasst. Dazu gehören auch alle kontorelevanten Daten dieser Bank.
Gibt der Auftraggeber in seinem Eröffnungsantrag die Bank des Begünstigten an, aber die eröffnende Bank arbeitet im Land des Begünstigten generell mit einer anderen avisierenden Bank zusammen, kann die Bank des Begünstigten als 2. avisierende Bank erfasst werden. In diesem Fall sendet die eröffnende Bank das Akkreditiv an ihre Korrespondenzbank (1. avisierende Bank) und beauftragt diese, das Akkreditiv über die 2. avisierende Bank an den Begünstigten zu avisieren.
Falls es ein separates initiierendes Institut geben sollte, kann es hier eingegeben werden. Meist ist das initiierende Institut die Hausbank des Auftraggebers, welche selber kein Auslandsgeschäft tätigt.
Bei asiatischen Banken kommt es sehr häufig vor, dass diese zum Zeitpunkt der Übersendung von Dokumenten unter einem Import-Akkreditiv ihre Forderungen gegenüber der Bank des Auftraggebers verkauft haben. Dokumentiert wird dies durch Aufkleber (“Sticker”) auf dem Dokumentenversandschreiben. Dieser Sticker beinhaltet, dass die Zahlung an eine andere, bisher im Kontrakt nicht vorhandene Bank (Sticker-Bank) zu leisten ist. Alle weiteren Nachrichten gehen an den Einreicher.