Einführung

Der Geschäftsbereich “Konnossementgarantie” (abgekürzt SG) umfasst sämtliche Transaktionen, die mit der Verarbeitung von Konnossementgarantien / Shipping Guarantees zu tun haben.

Eine Konnossementgarantie wird von der Bank im Auftrag des Importeurs und zugunsten des Frachtführers ausgestellt für den Fall, dass bei Seeverladung die Ware eher am Bestimmungsort angekommen ist, als die Dokumente. Der Importeur spart durch den vorzeitigen Erhalt der Waren Lagerkosten, verpflichtet sich aber im Gegenzug zur Aufnahme der Dokumente, sobald diese eintreffen.

Ablauf einer Warenfreistellung mit Konnossementgarantie:

Konnossementgarantien können im Zusammenhang mit einen Import-Akkreditiv (LI), Dokumentensätzen unter einem Import-Akkreditiv (BR) oder auch “standalone” herausgelegt werden.

Eine mit einem Import-Akkreditiv verbundene Konnossementgarantie wird in den Geschäftstransaktionen zum Akkreditiv und auch bei sämtlichen Dokumenteneinreichungen unter diesem Akkreditiv angezeigt. Eine einem konkreten Dokumentensatz zugeordnete Konnossementgarantie wird nur in dem zugeordneten Dokumentensatz angezeigt. Für die Anzeige der Daten der verknüpften Konnossementgarantien steht in den Geschäftsbereichen Import Akkreditiv und Dokumentensätzen unter einem Import Akkreditiv ein separates Panel “Konnossementgarantie” zur Verfügung. Darüberhinaus stehen die Beträge der Konnossementgarantien auch im Engagement zur Verfügung.