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Wechsel der Kontraktwährung

In der Applikation wird ein Geschäftsvorgang dadurch als “eröffnet” markiert, dass das Eröffnungsdatum im jeweiligen Kontrakt gespeichert wird. Damit wird für Folgetransaktionen das Feld zur Erfassung der Währung gesperrt. In einigen Geschäftsbereichen gibt es Transaktionen, die im Vorfeld der kontrakteröffnenden Transaktion abgewickelt werden können, z.B. die Voravisierung eines Export-Akkreditives. In diesen Transaktionen ist das Feld für die Erfassung einer Währung entsprechend editierbar. Diese vorab ausgeführten Transaktionen können bereits Obligen hantieren.

Ein Wechsel der Kontraktwährung ist nur so lange möglich, wie ein Kontrakt noch nicht als “eröffnet” markiert ist. Bei einem vorgenommenem Währungswechsel werden in der jeweiligen Transaktion die im Bestand befindlichen Obligen mit der ursprünglichen Währung ausgebucht und mit der neuen Währung erneut eingebucht. Dabei ist zu beachten, dass beim Setzen eines rückdatierten Eröffnungsdatums die Aktualisierung des Obligobestandes nicht rückwirkend vorgenommen werden kann und nur mit dem Tag der Obligoverbuchung erfolgt.

Ein Währungswechsel zu einem späteren Zeitpunkt ist über die jeweilige geschäftsbereichsspezifische Kontraktpflege-Transaktion möglich, die über die Transaktion Kontraktpflege aufgerufen werden kann. Vergleiche hierzu auch Währungswechsel des Kontraktes.

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