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Abtretungen

Eine Abtretung ist eine Vereinbarung unter einem Akkreditiv, bei dem der Begünstigte einen Teil des Akkreditivbetrages an einen Dritten überträgt.

Die Möglichkeit, im Kontrakt eine Abtretung an einen oder mehrere Drittbeteiligte zu machen, besteht in den Geschäftsbereichen

  • Import Akkreditiv (LI)
  • Export Akkreditiv (LE)
  • Übertragbares Akkreditiv (LT)
  • Garantien (GI)

Je Kontrakt können Abtretungen an bis zu 10 Drittbeteiligte (Rollen TP0-TP9) erfasst werden. Da es sich bei den Drittbeteiligten in der Regel nicht um Kunden der Bank handelt, müssen diese nicht als Datenbank-Adressen hinterlegt sein, gleichwohl müssen diese aber als temporäre Adressen angelegt werden.

In den Kontraktübersichten der Geschäftsbereiche erscheint in der Aktenübersicht ein Hinweis auf eine vorhandene Abtretung und den Abtretungsbetrag.

Je Geschäftsbereich können Abtretungen angelegt, geändert, gelöscht oder gezahlt werden. Hierzu gibt es in den Geschäftsbereichen ein eigenes Panel “Abtretung der Erlöse”, auf dem die Abtretungen verwaltet werden können.

Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Abwicklungsmöglichkeiten in den Geschäftstransaktionen:

Ausgangsnachrichten

Details zur Nachrichtenerzeugung sind unter DOCEOT Nachrichten zu finden

Name der Nachricht Empfänger Nachrichten-ID SWIFT TCO Bolero Kommentar
Abtretungsermittlung Ausgewählter Empfänger LIAAOP1
Empfangsbestätigung einer Abtretung Ausgewählter Empfänger LIAAOP2
Abtretung Abrechnungsinfo Ausgewählter Empfänger LIAAOP3

Anlage einer Abtretung

Eine Abtretung kann direkt bei Eröffnung des Kontraktes in den Geschäftstransaktionen

vorgenommen werden.

Sollte der Kunde den Auftrag für eine Abtretung erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen, steht in jedem der genannten Geschäftsbereichen eine Transaktion zur Verfügung, mit der eine Abtretung angelegt werden kann (Abtretung unter einem Import-Akkreditiv, Abtretung unter einem Export-Akkreditiv, Abtretung unter einem übertragbaren Akkreditiv, Abtretung unter einer Garantie). Das Erfassen einer Abtretung ist darüberhinaus in den Änderungstransaktionen möglich.

Zum Anlegen einer Abtretung muss auf dem Panel “Abtretung der Erlöse” lediglich der Beteiligte und der Betrag für die Abtretung erfasst werden. In der Spalte “Betrag” kann der Abtretungsbetrag erfasst werden. Die Applikation errechnet daraus automatisch den prozentualen Anteil der Abtretung. Alternativ kann auch ein Prozentsatz erfasst werden, die Applikation errechnet dann aus dem erfassten Prozentsatz den Abtretungsbetrag. Wird ein Prozentsatz erfasst, so gilt dieser für den Kontrakt, das heißt bei späteren Änderungen werden automatisch die Abtretungsbeträge anhand des prozentualen Anteils gebucht.

Änderung einer Abtretung

Die Änderung einer Abtretung kann in den

vorgenommen werden.

Ein bereits registrierter Abtretungsbetrag wird auf dem Panel “Abtretung der Erlöse” in der Spalte “Alter Betrag” angezeigt. Eine Erhöhung oder Reduzierung der bereits registrierten Abtretung kann durch Eingabe des Wertes erfolgen, der bei der Anlage der Abtretung genutzt wurde. Das heißt, erfolgte die Anlage der Abtretung über Eingabe eines Betrages in der Spalte “Betrag” kann auch die Änderung nur Eingabe über eines positiven oder negativen “Betrages” erfolgen. Falls das die Abtretung über die “Prozent” Spalte erfolgte, muss auch in der Änderung der Wert über die Prozentspalte verändert werden.

Die Summe aller Abtretungen darf hierbei nicht den zur Verfügung stehenden “Maximalbetrag für alle Abtretungen unter diesem Kontrakt” übersteigen. Der Maximalbetrag berücksichtigt neben dem offenen Akkreditivbetrag auch registrierte, aber noch nicht abgerechnete Dokumentensätze.

Sofern es sich um eine prozentuale Abtretung handelt, wird bei Betragsänderungen die Änderung automatisch in eine vorhandene Abtretung übernommen. Das heißt, bei Erhöhung des Akkreditives erfolgt automatisch eine anteilige Erhöhung der Abtretung, damit der prozentuale Anteil bestehen bleibt. Sollte diese nicht gewünscht sein, kann der Sachbearbeiter den in der Spalte “Betrag” vorgeschlagenen Abtretungsbetrag löschen. Wurde bei Registrierung der Abtretung lediglich ein Abtretungsbetrag erfasst, erfolgt keine automatische Erhöhung / Reduktion der Abtretungsbeträge.

Löschung einer Abtretung

Die Löschung einer Abtretung ist in sämtlichen Transaktionen möglich, in denen das Abtretungspanel verfügbar ist. Um eine vorhandene Abtretung zu löschen, muss lediglich auf dem “Detailspanel” der Abtretungszeile der Button [ Storno] geklickt werden. Dadurch wird der in Spalte “Alter Betrag” vorhandene Betrag mit einem negativen Vorzeichen in die Spalte “Betrag” eingetragen und somit gelöscht.

Bei Schließung des Kontraktes wird der Sachbearbeiter durch eine Warnung auf noch nicht gezahlte Abtretungen hingewiesen. Diese werden vor Schließung des Kontraktes vom System zurückgesetzt.

Zahlen einer Abtretung

Im Normalfall werden abgetretene Zahlungen an Drittbeteiligte bei Abrechnung des Dokumentensatzes gezahlt und somit der Gutschriftsbetrag an den Begünstigten reduziert.

  • Für Sichtdokumente erfolgt dies in der Geschäftstransaktion “Dokumente senden, akzeptieren und abrechnen” im Geschäftsbereich Import-Dokumente, Export-Dokumente oder Übertragungsdokumente.
  • Für Nachsicht-Dokumente erfolgt die Berechnung ebenfalls in der Transaktion “Dokumente senden, akzeptieren und abrechnen”, da diese Beträge in die temporäre Abrechnung übernommen. Die endgültige Abrechnung und Buchung erfolgt aber mit der endgültigen Abrechnung in der Transaktionen “Abrechnen von Nachsicht-Dokumenten bei Fälligkeit”.
  • Bei Inanspruchnahmen unter einer Garantie wird die Abtretung zusammen mit der Inanspruchnahme in der Transaktion Zahlung einer Inanspruchnahme gezahlt.

Der zu zahlende Abtretungsbetrag wird automatisch vom System berechnet und als abzurechnender Betrag auf dem “Abtretungspanel” eingetragen. Gleichzeitig wird für den Abtretungsbetrag eine Gutschrift an den Drittbeteiligten in das “Abrechnungspanel” eingetragen. Die Berechnung erfolgt anteilig, d.h. als zu zahlender Abtretungsbetrag wird der prozentuale Anteil vom Dokumentenbetrag zum Akkreditivbetrag vorgeschlagen. Der Sachbearbeiter hat aber die Möglichkeit, diesen automatisch errechneten Abtretungsbetrag zu überschreiben.

Für den Fall, dass bei Zahlung eines Dokumentensatzes oder einer Garantie Inanspruchnahme die Abtretung nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden soll, besteht in den Abtretungstransaktionen (Abtretung unter einem Import-Akkreditiv, Abtretung unter einem Export-Akkreditiv, Abtretung unter einem übertragbaren Akkreditiv, Abtretung unter einer Garantie) und in den kontraktschliessenden Transaktionen (Schließen eines Import-Akkreditivs, Schließen eines Export-Akkreditivs , Schließen einer Übertragung, Schliessen einer Garantie ebenfalls noch die Möglichkeit, eine Abtretung zu zahlen.

Soll unter einem Export Dokumentensatz nur der um den Abtretungsbetrag reduzierte Betrag gegenüber dem Einreicher bevorschusst werden, so sollten die Abtretungsbeträge in der Transaktion Dokumente senden, akzeptieren und abrechnen registriert und in Form einer temporären Abrechnung gespeichert werden. Bei Anlage der Bevorschussung kann dann die temporäre Abrechnung aufgegriffen werden und es wird nur der reduzierte Betrag gegenüber dem bevorschussten Beteiligen gezahlt. Die Belastung gegenüber dem Zahlungspflichtigen erfolgt dann wie gewohnt für Nachsichtdokumente über die Transaktion Abrechnen Nachsicht-Dokumente bei Fälligkeit bzw. über die Transaktion Dokumente senden, akzeptieren und abrechnen für Sichtdokumente.

Bei gleichzeitiger Schließung des Kontraktes wird der Sachbearbeiter durch eine Warnung auf noch nicht gezahlte Abtretungen hingewiesen. Diese werden vor Schließung des Kontraktes vom System zurückgesetzt. Soll eine Zahlung der Abtretungsbeträge erfolgen, so ist dies möglich, in dem der zu zahlende Betrag in der Spalte “Abzurechnender Betrag” erfasst wird.

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