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Einführung Garantie / Inanspruchnahme

Der Geschäftsbereich “Garantien” deckt sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Garantien und Standby-Akkreditiven ab.

Die Garantien/ Verpflichtungen unterscheiden sich in der Art und Weise, wie sie gehandhabt werden. Dementsprechend wird jede Abwicklungsart separat beschrieben, weil nicht alle verfügbaren Transaktionen in ähnlicher Weise für jede Abwicklungsart benutzt werden können.

Für ausgehende (direkte und indirekte) Garantien werden die von der Rechtsabteilung vorgegebenen Garantietexte lediglich einmal im Stammdatensystem als erweiterte Textmodule je nach Art der Garantie (z.B. Anzahlungsgarantie, Liefergarantie), Rechtsform, Sprache und Häufigkeit der Verwendung hinterlegt und können dann beliebig oft für die Herauslegung von Garantien bei der Garantieabwicklung verwendet werden.

Allgemeine Lösung

Die SWIFT 2021-Änderungen für Garantien und Standby-Akkreditive wurden eingeführt, um die Kommunikationseffizienz zu verbessern und STP (Straight Through Processing) durch stark strukturierte und klar definierte Nachrichten zu unterstützen. Das bedeutet, dass die SWIFT-Nachrichten (MT760, MT767 usw.) für Garantien und Standby-Akkreditive in erster Linie aus strukturierten Feldern und Feldern mit kodierten Optionen (wie Beträge, Beteiligte, Verfallsdetails usw.) bestehen.

Die Nachrichten zur Eröffnung und Änderung von Garantien sind in drei Blöcke unterteilt:

  • Sequenz A: ist obligatorisch und enthält allgemeine Informationen, wie die Nachrichten Funktion, der im Wesentlichen den gesamten darauffolgenden Ablauf bestimmt.
  • Sequenz B: ist obligatorisch in Interbanken-Nachrichten und enthält die Einzelheiten der direkt ausgestellen Verpflichtung oder die Details des Counter Avals bzw. Counter-Counter Avals.
  • Sequenz C: ist optional und enthält Einzelheiten der angeforderten lokalen Verpflichtung an, wenn Sequenz B für das (Counter) Counter-Aval genutzt wird.

Die Sequenz B muss immer ausgefüllt werden, und in dem Fall, dass eine lokale Verpflichtung (Nachrichten Funktion- ISCO oder ICCO) von einer lokalen Bank verlangt wird, können diese Details in Sequenz C ausgefüllt werden. Sequenz B dient dann als Detail für die Verpflichtung oder Counter Aval, die von der Bank des Antragstellers zugunsten der lokalen Bank ausgestellt werden soll.

Detaillierte Erklärungen zur Behandlung der Sequenzen je nach “Nachrichten Funktion” werden separat erläutert.

Garantietypen / Abwicklungsarten

Folgende Abwicklungsarten sind in der Applikation unterstützt:

Erstellung eines direkten Avals (ISSU)

Ein direktes Aval wird von einer Bank aufgrund des Auftrags eines ihrer eigenen Kunden oder aufgrund eines Auftrags einer anderen Bank zugunsten des Begünstigten ausgestellt. (ISSU-Variante)
Das direkte Aval wird dem Begünstigten entweder direkt oder über eine avisierende Bank im Land des Begünstigten mitgeteilt.

Die Erstellung und der Versand der Original-Avalurkunde ist auf elektronischem (SWIFT) oder nicht-elektronischem Weg (papiergestützt) möglich.

Für weitere Einzelheiten siehe Auftrag zur Erstellung eines direkten Avals (ISSU).

Erstellung eines Counter Avals (ISCO)

Die “Erstellung eines Counter Avals”, auch bekannt als indirektes Aval, wird verwendet, wenn eine Bank eine andere Bank anweist, eine (lokale) Verpflichtung zugunsten des Begünstigten aufgrund eines Auftrags eines ihrer eigenen Kunden oder einer anderen Bank für einen ihrer Kunden einzugehen. Diese Fälle treten meist bei internationalen Geschäften auf, z. B. bei einem internationalen Geschäftsabschluss zwischen dem Antragsteller in Deutschland und dem Begünstigten in Indien. Die Bank des Auftraggebers (in Deutschland) wird eine andere Bank in Indien anweisen, eine lokale Verpflichtung zugunsten des Begünstigten abzugeben. Dies erfolgt unter Rückhaftung (Counter Undertaking) zugunsten der Bank in Indien.

Dementsprechend werden die Anweisungen per SWIFT-Kommunikation übermittelt. Alternativ ist es auch möglich, die Anweisungen per Brief zu übermitteln.

Für weitere Einzelheiten siehe Erstellung einer Counter-Verpflichtung und Antrag auf Erteilung einer lokalen Verpflichtung (ISCO).

Erstellung eines Counter-Counter Avals (ICCO)

Die “Erstellung eines Counter-Counter Avals” (ICCO) ist der Auftrag zur Erstellung einer indirekten Verpflichtung mit einem Counter-Aval (Rückhaftung/Rückgarantie) für ein (lokales) Aval.

Es entsteht, wenn eine Bank eine Rückhaftung/Rückgarantie zugunsten einer anderen Bank ausstellt. Diese Bank wiederum gibt einen Rückgarantie zugunsten einer lokalen Bank ab. Und diese lokale Bank gibt dann ein lokales Aval zugunsten eines Kunden ab.

Dieser Fall ist sehr selten und tritt meist bei internationalen Handelsgeschäften auf. Dementsprechend werden die Anweisungen per SWIFT übermittelt.

Für weitere Einzelheiten zu diesem Scenario sind unter Erstellung Counter-Counter Aval (ICCO) beschrieben.

Avisierung eines Avals mit Bestätigung (ACNF)

Die “Avisierung mit Bestätigung” wird verwendet, wenn eine Bank eine Garantie (oder ein Standby L/C) erhält, die von einer anderen Bank im Auftrag eines ihrer Kunden herausgelegt wurde. Die Bank wird angewiesen, den Begünstigten der Verpflichtung gemäß den Anweisungen der ausstellenden Bank oder einer avisierenden Bank zu benachrichtigen und ihre eigene Bestätigung hinzuzufügen.

Für weitere Einzelheiten siehe Avisierung mit/ohne Bestätigung (ADVI/ACNF).

Avisierung eines Avals ohne Bestätigung (ADVI)

Die “Avisierung ohne Bestätigung” wird verwendet, wenn eine Bank eine Garantie (oder ein Standby L/C) erhält, die von einer anderen Bank im Auftrag eines ihrer Kunden herausgelegt wurde. Die Bank wird angewiesen, den Begünstigten der Verpflichtung gemäß den von der ausstellenden Bank erhaltenen Anweisungen zu unterrichten, ohne eine Verpflichtung einzugehen.

Für weitere Einzelheiten siehe Avisierung mit/ohne Bestätigung (ADVI/ACNF).

Garantie zu eigenen Gunsten (Garantie erhalten)

Dieser Abwicklungstyp wird immer dann benutzt, wenn eine Garantie zu eigenen Gunsten der appliktionsanwendenden Bank eingeht.
Die Garantie wurde von einer anderen Bank im Auftrag eines Kunden erstellt.

Erhaltene Abtretung

Diese “Abwicklungsart” steht nur in der Transaktion “Erhaltene Garantie/Standby Abtretung” (“GITASG”) zur Verfügung und erlaubt gleichzeitig eine erhaltene Garantieabtretung und gegebenenfalls eine Inanspruchnahme zu erfassen.

Weitere Einzelheiten

Bestätigung

Bestätigungen der zu avisierenden Garantien und Standby L/Cs sind bis zu 100% des Verpflichtungsbetrages nur mit der “Abwicklungsart” ““Avisieren mit Bestätigung”” möglich.

Für ausgestellte Garantien und Standby-Akkreditive können der obligatorische “Bestätigungsvermerk” und die optionale Angabe der gewünschten “bestätigenden Bank” auf dem Panel mit “Bestätigungs Details” angegeben werden.

Garantie mit mehreren Auftraggebern/ Schuldnern

Unter einer ausgehenden Garantie kann es je bis zu 5 Auftraggeber/ Schuldner geben. Das Obligo kann zwischen den kontraktbeteiligten Auftraggebern sowohl betragsmäßig als auch prozentual aufgeteilt werden.

Darüber hinaus kann im Garantiebereich zwischen der Rolle eines Auftraggebers und eines Schuldners unterschieden werden, wenn zum Beispiel eine Muttergesellschaft zu Lasten ihres Obligos eine Garantie für die Tochtergesellschaft beauftragt.

Cash Cover

Für Garantie-Abwicklungsarten, die der Einbuchung einer Avalverbindlichkeit (z.B. direkte oder indirekte Garantien) bedürfen, kann bis zu 100% des Garantiebetrages als Bardeckung hinterlegt werden.

Für weitere Einzelheiten siehe Cash Cover.

Remboursermächtigung

Diese Funktion ist nur für Standby-Akkreditive aktiviert, bei denen der Benutzer die Rembours Bank angeben kann, die eine Inanspruchnahmen erstattet, welche von der 'Benutzbar bei Bank' (AVB) präsentiert wird.

Aktive Unterbeteiligungen (Syndizierungen)

Im Geschäftsbereich Garantien ist es möglich, das Risiko auf bis zu 10 zusätzliche Unterbeteiligte zu verteilen.

Für weitere Einzelheiten siehe Aktive Unterbeteiligungen (Syndizierungen).

Direct Payment Garantien

Direct Payment ist eine “Form der Verpflichtung”, um die notwendigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Deckung von Kapital- und Zinsbeträgen unter Industrieanleihen zu adressieren. Die Inanspruchnahme wird nach vorher vereinbarten Zahltagen abgerechnet und nach ebenfalls vorher mit dem Auftraggeber festgelegten “Reinstatement Tagen” wieder eingebucht. Die “Direct Payment - Reinstatement” Details werden auf einem separaten Panel erfasst.

Automatische Provisionsabrechnung

Bei der Abwicklung von Garantien ist es üblich, die Garantieprovisionen jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum im voraus abzurechnen. Um die damit einhergehenden regelmäßigen Provisionsabrechnungen zu vereinfachen, wurde neben der manuellen Gebührenabrechnung die Möglichkeit geschaffen, die Garantieprovisionen automatisch abzurechnen.

Um diese Funktion nutzen zu können, ist es erforderlich, dass bei der Erstellung der Garantie im Engagement Panel die hinter dem Icon liegenden Optionen für die Abrechnung auf “automatisch” eingestellt sind. Dies kann bei der Einführung des Systems auf die jeweiligen Anforderungen der Bank voreingestellt werden. Unabhängig davon kann der Benutzer diese Einstellung für jede Garantie in den Engagement-relevanten Transaktionen vornehmen (zum Beispiel Garantieeröffnung, -änderung).

Durch Starten der Transaktion “Automatische Provisionsabrechnung Garantien/Standby” (GIBCOM) wird die Datenbank nach Garantiekontrakten durchsucht, die für die Provisionsabrechnung fällig sind. Dabei muss die Eröffnung im Kontrakt bereits freigegeben und festgeschrieben sein. Die Transaktion berechnet dann für die betreffenden Garantiekontrakte die nächsten fälligen Provisionen und legt die betreffenden Kontrakte bei den schwebenden Vorgängen ab. Von dort kann sie der Benutzer aufgreifen und die vorbelegte Folgetransaktion “Provisionsabrechnung” (GITCOM) ausführen.

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