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Beteiligtenmodell -Export-Akkreditiv

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Beteiligte

Rolle Beschreibung Als temporäre Adresse zulässig? Adresstyp Stoplevel Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? Nur Hauptadresse benutzbar?
ADV 1. Avisierende Bank Y B 3 M
APL Auftraggeber (APL) Y FOC 3 M
RMB Remboursbank Y B 3 M
A2B 2. Avisierende Bank Y B 3 M
AVB Benutzbar bei Bank Y B 3 M
ISS Eröffnende Bank Y ISSTYPFLG 3 M
CON Bestätigende Bank Y B 3 M
BEN Begünstigter Y C 1 M
APB Auftragg. Bank Y B 3 M
DRW Bezogener (DRW) Y B 3 M
BE2 Zweitbegünstigter Y FOC 3
ACW Konto bei Bank (ACW) Y B 3
BEB Bank des Begünst. Y B 3 M
OAP Alt. Kontobeteiligt. Y ISSTYPFLG Z
LIA Regresspflichtiger Y

außerdem

Rolle Beschreibung Als temporäre Adresse zulässig? Adresstyp Stoplevel Automatisches Kopieren der Adresse aus der Datenbank in den Kontrakt erlaubt? Nur Hauptadresse benutzbar?
TP0 - T20 Drittpartei Y 3 M

1. Avisierende Bank

Erfolgt die Vorlage des Export-Akkreditives bei der die Applikation verwendenden Bank nicht direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Korrespondenzbank der eröffnenden Bank, spricht man von der ersten avisierenden Bank. Die erste avisierende Bank kann eingeschaltet sein, wenn die eröffnende Bank z.B. einen Vertrag mit der ersten avisierenden Bank hat, alle Akkreditve für ein bestimmtes Land nur über die erste avisierende Bank zu avisieren.

Auftraggeber (APL)

Der Auftraggeber beantragt die Eröffnung des Akkreditives bei der eröffnenden Bank. Er ist in der Regel kein Kunde der die Applikation verwendenden Bank und kann frei erfasst werden.

Remboursbank

Die Remboursbank ist eine der Korrespondenzbanken der eröffnenden Bank mit direkter Kontoverbindung. In der Regel unterhält die eröffnende Bank bei der Remboursbank Konten in Fremdwährung. Diese kann angegeben sein, wenn das Akkreditiv für die eröffnende Bank in einer Fremdwährung erfolgte. Die die Applikation verwendende Bank kann sich bei Fälligkeit auf die Remboursbank remboursieren.

2. Avisierende Bank

Wenn die die Applikation verwendende Bank nicht die Hausbank des Begünstigten ist oder dieser die Avisierung des Akkreditivs über eine andere als die die Applikation verwendende Bank verlangt, kann diese Bank hier erfasst werden. Sämtliche Korrespondenz an den Begünstigten wird dann an diese 2. avisierende Bank geschickt. Es erfolgt kein direkter Kontakt mit dem Begünstigten.

Benutzbar bei Bank

Akkreditive können die Angabe enthalten, bei welcher Bank das Akkreditiv benutzbar ist. Dies kann die eröffnende, die avisierende Bank oder eine andere Bank sein, der die Dokumente zur Zahlung, zum Akzept oder zur Nachsicht-Zahlung vorzulegen sind.

Eröffnende Bank

Die eröffnende Bank ist die Bank, die vom Auftraggeber mit der Eröffnung des Akkreditives beauftragt worden ist. Sie gibt mit der Eröffnung ihr abstraktes und unwiderrufliches Versprechen ab, bei Vorlage akkreditivgemäßer Dokumente Zahlung zu leisten.

Bestätigende Bank

Zusätzlich zum unwiderruflichen Zahlungsversprechen der eröffnenden Bank, kann es eine weitere Absicherung des Akkreditives durch eine bestätigende Bank geben. Dieses zweite Zahlungsversprechen dient der Absicherung von Risiken, die in der eröffnenden Bank (Länder- und/oder Bankenrisiken) und in dem Staat des Importeurs (z. B. Risiko eines Zahlungsmoratoriums auf Grund von Devisenmangel) begründet sein können. Die bestätigende Bank haftet dem Begünstigten gegenüber für die Nichteinhaltung der Akkreditivverpflichtung durch die eröffnende Bank.

Die bestätigende Bank kann die die Applikation verwendende Bank oder eine andere Bank sein.

Begünstigter

Der Begünstigte ist der Beteiligte, zu dessen Gunsten das Akkreditiv eröffnet wurde. Er ist der Exporteur der Ware und in der Regel Kunde der die Applikation verwendenden Bank. Als solcher ist der Kunde schon in den Stammdaten der die Applikation verwendende Bank erfasst (oder muss erfasst werden, wenn Neukunde). Zusätzlich zur Adresse müssen auch andere erforderliche Informationen, wie z.B. Konto, gespeichert werden. Diese Informationen werden anschließend im Kontrakt verwendet.

Auftragg. Bank

Wenn die Auftraggeberbank nicht die Bank ist, die der Auftraggeber mit der Eröffnung des Akkreditivs betraut hat (z.B. eine lokale Bank ohne Außenhandelsgeschäft), kann diese Bank als ein Beteiligter im Dokumenten-Akkreditiv vermerkt werden (Übertragung von dieser Bank, Korrespondenz usw.). Falls es gefordert ist, dass die Dokumente direkt zur Auftraggeberbank zu schicken sind, kann dies durch Markieren der entsprechenden Checkbox freigegeben werden.

Bezogener (DRW)

Falls das Akkreditiv benutzbar per Akzept oder Wechsel gestellt ist, wird hier der Bezogene des Wechsels eingegeben.

Zweitbegünstigter

Ein eventueller Zweitbegünstigter kann hier eingegeben werden.

Konto bei Bank (ACW)

Die Konto bei…Bank (engl. Account with Bank) ist die Korrespondenzbank eines der Beteiligten. Sie ist angegeben, wenn die die Applikation verwendende Bank nicht in direkter Kontoverbindung mit dem Beteiligten steht.

Bank des Begünst.

Hier wird die Hausbank des Begünstigten erfasst.

Alt. Kontobeteiligt.

Dieser Beteiligte ist kein Beteiligter des zu Grunde liegenden Außenhandelsgeschäftes.

Er wird für interne Abläufe der Applikation benötigt, um bei einer Änderung des Obligobeteiligten die korrekte Verbuchung der Verbindlichkeiten zu gewährleisten.

Drittpartei (TP0 - T20)

Sonstige Beteiligte, die sonst nirgends erfasst werden können, können als Drittpartei in der Applikation erfasst werden. Ausgehende Nachrichten können an diese Beteiligten gesendet werden. Drittparteien können auf dem Panel “Beteiligte” unter “Weitere Beteiligte” erfasst werden.

Regresspflichtiger

de/app/030bsi/070le/0020brole.txt · Last modified: 2022/08/17 14:49 (external edit)