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Einführung

Der Geschäftsbereich Exportfinanzierung unterstützt die Abwicklung von mittel- und langfristigen Finanzierungsvereinbarungen in Form von

  • Käuferkrediten (Buyer's Credit)
  • Lieferantenkrediten (Supplier's Credit) und
  • Umschuldungskrediten (Consolidation Credit)

auf Basis festgeschriebener Rückzahlungspläne und unter Beteiligung von Exportkreditversicherern oder anderen risikominimierenden Instrumenten (z.B. Garantien).

Das Modul verfügt über einen Hauptkontrakt “Export Finanzierung Kontrakt (EC)”, in dem sämtliche Vertragsdaten zu der Exportfinanzierung hinterlegt werden können. Hier werden sämtliche Informationen aus dem Akquiseprozess festgehalten und die Finanzierung geplant, bewilligt und für die Auszahlung vorbereitet.

Unter einem Dossier erfolgt die Vorbereitung, Auszahlung, Rückzahlung von Beträgen und Fälligkeiten einer Exportfinanzierung sowie die Anforderung von Schadenszahlungen.

Unter einer Exportfinanzierung muss mindestens ein Subkontrakt “Exportfinanzierung Dossier (EF)” eröffnet werden. Maximal können 99 Dossiers angelegt werden, auch in einer vom Hauptkontrakt abweichenden Währung und für einen anderen Beteiligten. Liefern beispielsweise mehrere Exporteure Anlagenteile, kann für jeden Exporteur ein eigenes Dossier unter der Finanzierung eröffnet werden. Für jedes Fremdwährungsdossier erfolgt die Umrechnung anhand eines fest im Hauptkontrakt definierten Umrechnungskurses.

Für jedes Dossier muss ein eigener Rückzahlungsplan definiert werden, dieser dient als temporärer Rückzahlungsplan und kann zum Zeitpunkt der Auszahlung als Basis verwendet werden. Die Basisparameter, die für die Berechnung des Rückzahlungsplans herangezogen werden, können je Dossier unterschiedlich sein.

Um die Risiken einer Exportfinanzierung zu verteilen und erfolgreich zu reduzieren, verfügt die Applikation über ein Risiko Minimierungs-Konzepts unter Einbeziehung von Unterbeteiligunen und Sicherheitengebern.

An jeder Exportfinanzierung können sich bis zu 99 Unterbeteiligte (in der Regel Banken) beteiligen. Deren jeweilige Anteile werden auf dem Unterbeteiligungen Panel verwaltet. Für jeden Unterbeteiligten wird bei Auszahlung der Finanzierung ein eigener Rückzahlungsplan errechnet und eigene Konten geführt. Zwischen Federführender Bank und Unterbeteiligten können Zinsdifferenzen (sogenannter Skim) berechnet werden. Für detaillierte Informationen zu beiden Themen siehe Unterbeteiligungen und Allgemeine Informationen.

Zusätzlich können sich an jeder Exportfinanzierung bis zu 99 Sicherheitengeber beteiligen. Die Sicherheitengeber (in der Regel staatliche oder private Kreditversicherungen oder ausländische Banken) sichern den Exporteur bzw. die Bank im Schadensfall ab, wenn der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Für detaillierte Informationen siehe Sicherheiten.

Käuferkredit (Buyer's Credit)

Beim Käuferkredit gewährt die Bank des Exporteurs dem Käufer der Ware einen Kredit. Der Erlös wird dem Exporteur in Begleichung des Kaufpreises ausbezahlt und ist vom Schuldner an die Bank zurückzuzahlen. Bei Käuferkrediten ist die Bank Verhandlungsführer gegenüber dem Kreditnehmer im Ausland und der Exporteur bleibt im Hintergrund. Käuferkredite eignen sich als Finanzierungsform erst ab einem bestimmten Finanzierungswert, da die Kreditdokumentation sehr aufwendig ist.

Lieferantenkredit (Supplier's Credit)

Beim Lieferantenkredit verkauft der Exporteur seine Ware einschliesslich der Finanzierung an die Bank. Damit sind die Zahlungsbedingungen integraler Bestandteil des Liefervertrages, was die Formalitäten bei der Abwicklung vereinfacht. Beim Lieferantenkredit ist der Exporteur freier in der Gestaltung der Finanzierungsbedingungen, da für ihn Kosten, Gewinn und Finanzierungskosten in die Gesamtrechnung eingehen. Dadurch hat er die Möglichkeit, gegenüber dem Käufer der Ware einen Zinssatz anzubieten, der höher oder niedriger ist als der Zinssatz der Bank. Die beim Verkauf der Forderung anfallende Zinsdifferenz wird dem Exporteur gutgeschrieben oder belastet. Mit einem extern höheren Zinssatz kann der Exporteur somit seine Gewinnmarge verbessern oder Preiszugeständnisse kompensieren.

Umschuldungskredit

Bei einem Umschuldungskredit (auch Restrukturierungskredit oder Konsolidierungskredit genannt) können sistierte und nicht gezahlte Zins- und/ oder Kapitalfälligkeiten aus ausgewählten Dossiers in einem neuen Kontrakt zusammengefasst (d.h. konsolidiert) werden. Dies kann notwendig werden, wenn unbezahlte Fälligkeiten aus mehreren Krediten eines Kreditnehmers oder Risikolandes in eine neue Finanzierungsvereinbarung mit geänderten Finanzierungsbedingungen (z.B. hinsichtlich Zinssatz und Laufzeit) umgeschuldet werden müssen. Der Umschuldungskredit ist ein eigenständiger Kontrakt mit reduzierten Daten und vereinfachtem Ablauf. Der Betrag des Umschuldungskredits wird automatisch aus der Summe der ausgewählten Kapital- und Zinsbeträge errechnet.

Rahmenkreditvertrag

Die Exportfinanzierung kann in Zusammenhang mit einem Rahmenkreditvertrag stehen. In einem Rahmenkreditvertrag werden zwischen der Bank und der Gegenpartei die vertraglichen Eckpunkte für nachfolgende Finanzierungen definiert, um die Abstimmungsprozesse für das aktuelle Geschäft effizienter zu gestalten. Die Eckdaten zu einem Rahmenkredit werden in einem eigenen Stammdatensystem verwaltet. Bei Anlage der Exportfinanzierung besteht die Möglichkeit, nach vorhandenen Rahmenkreditverträgen zu suchen und den passenden auszuwählen.

Statushantierung

Für jeden im Geschäft hinterlegten Finanzierungskontrakt wird ein eindeutiger Status ermittelt. Dies erfolgt zum Großteil auf Basis fest definierter Logik und Prüfungen und zum Teil aufgrund von manueller Auswahl durch den Sachbearbeiter (z.B. Statusumsetzung im Rahmen einer Kontraktänderung). Bei Kontraktabwicklung wird gegen den Kontraktstatus geprüft, ob Transaktionen zulässig sind oder Aktionen durchgeführt werden können. Folgende Stati sind verfügbar:

Status Wird/ Kann gesetzt werden in Transaktion… Kommentar
Anfrage Neue Anfrage/ Kontrakt Editor Initialer Status für Exportfinanzierungen, die noch nicht bewilligt wurden, alle Felder sind für Eingaben / Änderungen geöffnet.
Anfrage abgelehnt Geschäft ablehnen / Schliessen
OfferteNeue Anfrage/ Kontrakt Editor Der Status “Offerte” wird gesetzt, wenn der bankinterne Kreditgenehmigungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde und das “Datum der Kreditgenehmigung” auf dem Panel Datums Details erfasst wurde.
Offerte abgelehnt Geschäft ablehnen / Schliessen
Unbenutzt Neue Anfrage/ Kontrakt Editor Annahme des Angebotes Der Status “Unbenutzt” wird gesetzt, wenn zusätzlich zu dem “Datum der Kreditgenehmigung” auch das “Datum des Kreditvertrages” und das “Datum des Übergabeprotokolls” auf dem Panel “Datums Details” erfasst wird. Mit Erreichen dieses Status können die Dossiers endgültig eröffnet werden und Auszahlungen unter dem Dossier vorgenommen werden.
Unbenutzt aufgehoben Geschäft ablehnen / Schliessen Der Status wird gesetzt, wenn ein Dossier im Status “unbenutzt” geschlossen wird. Zum Beispiel wenn die Benutzungsfrist abgelaufen ist und keine Auszahlung unter dem Dossier stattgefunden hat (gemäss dem in Eröffnung eines Dossier definierten Benutzungsplan).
Teilbenutzt Auszahlung Der Status “Teilbenutzt” wird gesetzt, wenn der Auszahlungsbetrag kleiner ist, als der Dossierbetrag.
Vollbenutzt Auszahlung Der Status “Vollbenutzt” wird gesetzt, wenn das Dossier in voller Höhe ausgezahlt wird und der Dossierbetrag mit dem benutzten Betrag übereinstimmt.
Amortisiert/abgelehnt Erhalt der Rückzahlung Der Status “Amortisiert” wird gesetzt, wenn der Kapital-und Zinssaldo eines voll ausgenutzten Dossiers auf dem Darlehenskonto und Sistierungskonten null ist.

Ein Dossier kann entweder den Status „normal“ oder „in Änderung“ haben.

de/app/030bsi/170ec/0010bsectbas.txt · Last modified: 2022/04/19 13:14 (external edit)