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Unterbeteiligungen

Bei einer Unterbeteiligung (englisch “participation”) handelt es sich um eine Risikobeteiligung. Die Unterbeteiligten einer Exportfinanzierung übernehmen einen bestimmten prozentualen Anteil am Risiko der Finanzierung und mindern damit das Risiko der Bank.

In einer Exportfinanzierung sowie in einem Exportfinanzierung Dossier können je Kontrakt bis zu 99 Unterbeteiligte gespeichert werden. Diese können sich zu maximal 100% am Risiko der Exportfinanzierung beteiligen.

Verwaltet werden die Unterbeteiligungen auf dem gleichnamigen Panel des Kontraktes. Wenn im Exportfinanzierungskontrakt zunächst keine Unterbeteiligungen vorhanden sind, aber im weiteren Geschäftsverlauf unter dem Dossier Unterbeteiligungen hinzugefügt werden müssen, kann dies in der Transaktion Änderung Unterbeteiligung erfolgen.

Funded vs. unfunded participation

Der Art der Unterbeteiligung kann unterschiedlich sein:

  • Ist die Unterbeteiligung durch Barmittel unterlegt, d.h. erfolgt eine Einzahlung durch die Unterbeteiligten, spricht man von einer einbezahlten Unterbeteiligung („funded participation“). Für die Registrierung des Zahlungseingangs steht die Geschäftstransaktion Geldeingang von Unterbeteiligten zur Verfügung.
  • Ohne Barmittel-Hinterlegung spricht man von einer ungedeckten Unterbeteiligung („unfunded participation“).

Stille vs. offene Unterbeteiligung

Auf dem “Unterbeteiligungen” Panel wird nach stillen und offenen Unterbeteilgungen unterschieden.

  • Wird die Unterbeteiligung gegenüber dem Schuldner nicht offengelegt, spricht man von einer stillen Unterbeteiligung („silent participation“).
  • Im Falle einer offenen Unterbeteiligung („open participation“) erhalten die Kontraktbeteiligten (Schuldner, Exporteur) Kenntnis von der Unterbeteiligung.

Zu einer stillen Unterbeteiligung kann es kommen, wenn die Federführende Bank und die die Applikation verwendende Bank nicht identisch sind. D.h. wenn sich die Bank an der Exportfinanzierung einer anderen Bank beteiligt, werden die eigenen Unterbeteiligungen als “stille Bestätigung” erfasst, während die Unterbeteiligungen der Federführenden Bank als offene Unterbeteiligung erfasst werden.

Eigenanteil (Own Take)

Die Berechnung des Eigenanteils („Own Take Amount“), d.h. des eigenen Risikos der Bank ergibt sich aus dem maximalen Limit Betrag abzüglich der Summe der Anteile aller Unterbeteiligten. Gleichzeitig gilt dieser Betrag als Risikobetrag für die Sicherheiten Hinterlegung und damit auch als Basisbetrag für die Ermittlung des zu verbuchenden Obligo. Detaillierte Informationen siehe Sicherheiten.

Erfassen von Unterbeteiligungen

Bei der Erfassung einer Unterbeteiligung gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Es wird der Betrag der Unterbeteiligung eingegeben. Dann wird daraus der prozentuale Anteil errechnet und angezeigt. Bei nachfolgenden Änderungen wird der Betrag nicht automatisch geändert, sondern kann, falls erforderlich, manuell an den neuen Betrag angepasst werden.
  • Es wird der Prozentsatz der Unterbeteiligung eingegeben. Daraufhin wird der Betrag der Unterbeteiligung errechnet und angezeigt. Bei nachfolgenden Änderungen wird der Betrag immer automatisch entsprechend dem Prozentsatz angepasst.

Von dem maximalen Limit Betrag werden zunächst etwaige Bauzeitzinsen (“IDC Interest During Construction”) abgezogen, danach die Summe aller “offenen” Unterbeteiligungen und schlussendlich die Summe aller “stillen” Unterbeteiligungen. Das Ergebnis dieser Berechnung liefert den Eigenanteil (“Own Take”) als Betrag und prozentualen Anteil vom maximalen Kreditlimit.

Unterbeteiligungen werden, sofern vorhanden, in allen Transaktion angezeigt. Anpassungen können bei Kontrakt- bzw Dossiereröffnung (Neue Anfrage/ Kontrakt Editor, Eröffnung eines Dossier) sowie in den Änderungstransaktionen (Dossier Änderung und Änderung Unterbeteiligung vorgenommen werden.

Info

In der Info zu der Exportfinanzierung bzw. zum Exportfinanzierung Dossier werden auf dem Panel Betrags-/ Saldenübersicht die Kontraktbeträge entsprechend des Eigenanteils in Prozent ausgewiesen und geben damit Aufschluss über alle für die Exportfinanzierung relevanten Salden/Risikobeträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Rückzahlungspläne der Unterbeteiligten

Für jeden Unterbeteiligten wird bei Auszahlung der Finanzierung ein eigener Rückzahlungsplan errechnet und eigene Konten geführt. Zwischen Federführender Bank und Unterbeteiligten können Zinsdifferenzen (sogenannter Skim) berechnet werden.

de/app/030bsi/170ec/0015patpmod.txt · Last modified: 2022/04/19 13:14 (external edit)