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Einführung

Das Syndizierungsmodul deckt sämtliche mit dem Syndizierungs-Master [SC] und der Verarbeitung des Syndizierungs-Deals [SD] (wie etwa Avalgenehmigung, Angebot erstellen, Erstellen eines Syndizierungs-Deal, Ändern usw.) verbundenen Transaktionen ab. Sobald die Verpflichtungsübernahme durch den Kundenbetreuer des Syndizierungspartners genehmigt ist (Avalgenehmigung), legt das Syndizierungsmodul einen Syndizierungs-Deal an.

Sobald die Genehmigung für die Verpflichtungsübernahme vorliegt, versendet das Syndizierungsmodul eine Angebotsnachricht (vgl. Angebot erstellen) vom Syndizierungsgeber an den Syndizierungspartner. Die Angebot erstellen-Transaktion ist optional und muss nicht genutzt werden.

Pro primärseitigem Kontrakt können ein sekundärseitiger Syndizierungs-Master und ein oder mehrere vom Syndizierungs-Master abhängige Syndizierungs-Deals angelegt werden. Der Syndizierungs-Master enthält sämtliche generischen Angaben, die allen abhängigen Syndizierungs-Deals gemeinsam sind. Der Syndizierungs-Deal enthält alle Angaben, die dem jeweiligen Syndizierungs-Deal spezifisch sind.

Abgrenzung von der Syndizierungsfunktionalität in anderen Geschäftsmodulen

Nur eines der Funktionsmerkmale des neuen Syndizierungsmoduls sowie der in die Geschäftsmodule Akkreditive / Bürgschaften (über die Checkbox “Beteiligung verkauft”) integrierten Syndizierungsfunktionalität kann jeweils ausgewählt werden. Beide Funktionalitäten sind klar voneinander getrennt. Diese Trennung ist über die Transaktion Verwalten von System-Einstellungen zu definieren.

Bei dieser Transaktion ist die Checkbox “Geschäftsbereich Syndizierungen verwenden” verfügbar. Diese Checkbox ist auszuwählen, wenn das neue Syndizierungs-Modul genutzt werden soll.


Falls ein Anwender versucht, die alte Funktionalität zu nutzen, obwohl die besagte Checkbox angewählt wurde, erscheint eine Fehlermeldung.

Mit Hilfe des Syndizierungsmoduls ist es einer Bank (einem Syndizierungsgeber) möglich, ein verbuchtes Zahlungsrisiko, wie z.B. ein bestätigtes Export-Akkreditiv, mit anderen Geldinstituten zu teilen.

Das Export-Akkreditiv gilt insofern als primärseitiger Hauptkontrakt. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Syndizierung mit einem weiteren primärseitigen Hauptkontrakt zu verknüpfen, beispielsweise mit einer Garantie.

Die im Syndizierungsmodul verarbeiteten Transaktionen werden als sekundärseitig bezeichnet.

Zusätzlicher Überblick / Hantierung der Syndizierungs-Verpflichtungen

  • Die generischen Zahlungsnachrichten MT103/202 sind in allen Syndizierungs-Deal-Transaktionen zulässig, bei denen das Panel „Abrechnung“ zur Verfügung steht.
  • Beim Speichern einer Transaktion vom Typ Avalgenehmigung, Angebot erstellen oder Erstellen eines Syndizierungs-Deal muss die Gesamtsumme aller Beträge der Syndizierungs-Verpflichtungen größer/gleich Null betragen.
  • Bei der Hantierung von Syndizierungs-Verpflichtungen wurden neue Formatierungsmerkmale eingeführt. Die Syndizierungsangaben müssen vor dem Abspeichern einer Transaktion überprüft werden. Eine Fehlermeldung erscheint, falls eine der Eingaben in roter Farbe markiert ist.
  • Alle nicht aktualisierten Syndizierungs-Verpflichtungen im Panel „Details“ erscheinen rot eingefärbt ([OK]-Button nicht markiert).
  • Alle aktualisierten Syndizierungs-Verpflichtungen im Panel „Details“ erscheinen grün eingefärbt. Aktualisierungen beziehen sich auf Veränderungen in den Feldern “Syndizierungsstatus”, “Syndizierungsbetrag” sowie “Syndizierungssatz”.
  • Etwaige verworfene Eingaben erscheinen in Schwarz.

Deal-Nachrichten hantieren

Die Funktionalität des Panels “Deal-Nachrichten hantieren” ist zentral verfügbar und steht für andere Transaktionen wie etwa Buchungs-Hantierung, Ausbuchen usw. bereit.

Dieses Panel weist die Felder “Nachrichtentyp” und “Syndizierungsnachricht” auf. Diese nutzen die Vorlagen „Vollständige Freigabe“, „Nachverhandlung“ bzw. „Teil-Freigabe“.

Das Feld “Syndizierungsnachricht” kann je nach dem gewählten Nachrichtentyp auf generischen Vorlagen aufsetzen, die dann mit Daten belegt werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Nachricht über das Nachrichtenpanel dem Syndizierungspartner zuzusenden.

Statusverarbeitung im Syndizierungs-Deal

Im Lebenszyklus eines Syndizierungs-Deals ist jeder Syndizierungseintrag in einem der folgenden Syndizierungsstatus:

  • Nicht syndiziert
  • Ausstehend (Avalgenehmigung)
  • Angeboten
  • Abgelehnt
  • Eingebucht unfunded
  • Ausgebucht unfunded
  • Funding beantragt
  • Eingebucht funded
  • Ausgebucht funded
  • (Teil-)Inanspruchnahme angefordert
  • Inanspruchnahme (beantragt)
  • Inanspruchnahme (eingebucht)
  • Inanspruchnahme (ausgebucht)

Die Statusverarbeitung pro Verpflichtungseintrag kann jeder Anwender manuell bearbeiten. Der jeweils aktuelle Status ist aus der Transaktion ersichtlich. Seine Voreinstellung ist im Bearbeitungsmodus zu ändern. Die jeweils zulässigen sind aus der Beschreibung der betreffenden Transaktion ersichtlich.

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