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Überblick Kommissionierung

Banken verdienen an Handelsfinanzierungen in Form von Gebühren und Provisionen. Bei Syndizierungen erhält der Syndizierungspartner die Kommission, während in anderen Geschäftsfeldern, wie etwa Exportakkreditiven, die Bank die Kommission vom Kunden erhält. Der Grund hierfür besteht darin, dass der Syndizierungspartner einen Teil des Risikos übernimmt und daher Anspruch auf eine Kommission erwirbt. Innerhalb der Applikation ist diese als SYCX (Syndizierungskommission) definiert.

Die Kommission wird für jede Verpflichtung in der Übersicht der Syndizierungs-Verpflichtungen getrennt berechnet.

Im Panel „Details“ der Syndizierungs-Verpflichtungen sind jetzt zwei neue Buttons vorhanden, um die Konditionen der jeweiligen Gebühren einzusehen, je ein Button für die primärseitigen bzw. sekundärseitigen Gebührenkonditionen.

Die sekundärseitigen Gebührenkonditionen sind über die Transaktionen Buchungs-Hantierung, Genehmigung usw. einzusehen und auch anzupassen. Primärseitige Gebührenkonditionen sind über einen Syndizierungs-Deal nicht zu modifizieren.

Erläuterungen zu den Daten und ihren Voreinstellungen:

  • Valuta der primärseitigen Verbindlichkeit: zeigt stets das Wertstellungsdatum der letzten Buchung für die jeweils syndizierte Primärverbindlichkeit an.
  • Sekundärseitiges Startdatum: Anlegungsdatum der sekundärseitigen Verbindlichkeit, voreingestellt ist das Startdatum der Syndizierung.
  • Sekundärseitige Valuta: Wertstellungsdatum der aktuellen Buchung für die sekundärseitige Verbindlichkeit, voreingestellt ist jeweils das aktuelle „heutige“ Datum.
  • Fälligkeitsdatum: derzeit erwartetes Enddatum der sekundärseitigen Verbindlichkeit

Die hauptsächlichen Parameter für die sekundärseitigen Gebühren können zunächst auf dem Panel „Zins Details“ eingerichtet werden. Hier erscheinen anfänglich die voreingestellten Werte für SYCX. Sämtliche etwa hier vorgenommenen Änderungen werden auf jede unter dem Syndizierungs-Deal-Kontrakt angelegte SYCX herüberkopiert. Bei Bedarf kann jeder SYCX-Eintrag für jede Syndizierungsverbindlichkeit später individuell angepasst werden.

Bedingungsdetails der primärseitigen und sekundärseitigen Gebühren:

Datum „Abrechnung erfolgt (ab)“: Anlegedatum der sekundärseitigen Verbindlichkeit. Dies ist identisch mit dem sekundärseitigen Startdatum auf dem Panel der sekundärseitigen Verbindlichkeit und legt das frühestmögliche Startdatum der Kommissionierung für die ausgewählte SYCX-Gebührenkondition fest.

Datum „(Abrechnung erfolgt) bis“: das Enddatum, soweit gegeben, des letzten Abrechnungszeitraums für diese SYCX-Gebührenkondition.

SYCX-Berechnung für eine Syndizierungsverbindlichkeit:

Beispiel: Buchungs-Hantierung

Jede Änderung des Betrags einer Syndizierungsverbindlichkeit setzt das Enddatum des zurückliegenden abzurechnenden Zeitraums. Um diese Berechnung auszulösen, muss das Panel „Abrechnung“ aufgerufen werden.

Panel „Details“ der Syndizierungsverbindlichkeit: Voreinstellung für die Valuta ist das aktuelle Datum; dies kann bei Bedarf angepasst werden.

Das Datum „(Abrechnung erfolgt) bis“ der ausgewählten SYCX wird wiederum auf das Enddatum des Berechnungszeitraums gesetzt, falls es einen solchen gibt. In diesem Fall wird das Enddatum auf der Grundlage der tatsächlichen Abrechnung des Berechnungszeitraums (Panel „Abrechnung“) festgesetzt. Zugleich wird das Datum „(Abrechnung erfolgt) bis“ zum Startdatum des nachfolgenden Berechnungszeitraums.

Panel „Abrechnung“: Hier wird die SYCX-Kommission berechnet. Per Voreinstellung werden die Gebühren auf Disposition ‚X‘ gesetzt (d.h. sofort abrechnen).

SYCX-Details:

Das Enddatum des aktuellen Abrechnungszeitraums für die ausgewählte SYCX ist per Voreinstellung auf das aktuelle („heutige“) Datum gesetzt, und die Berechnung für den vorherigen Zeitraum erfolgt jetzt (Abrechnung am Ende). Bei Bedarf kann der Anwender das Enddatum des Abrechnungszeitraums ändern. Dieses Datum erscheint dann auch auf dem Panel mit den Bedingungsdetails der sekundärseitigen Gebühren als das Datum „(Abrechnung erfolgt) bis“. Grund hierfür ist, dass Enddatum des zuletzt abgerechneten Zeitraums das Startdatum des nachfolgenden abzurechnenden Zeitraums vorgibt.

Zinsberechnung:

de/app/030bsi/175sc/0040bscomm.txt · Last modified: 2022/03/08 12:43 (external edit)